Geschichtsverein Setterich e.V.
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Mairie de Setterich

Abdruck eines Dienstsiegels der „Mairie de Setterich“ auf einem Dokument vom 30. Mai 1810

 

 

Setterich, Bettendorf und

Schaufenberg bildeten

im Jahre 1798 die

„Mairie de Setterich“

 

 

 

Was viele Leser wohl erstaunen mag, war mehr als 50 Jahre Wirklichkeit. Die Orte Setterich, Bettendorf und Schaufenberg bildeten eine Verwaltungseinheit, die „Mairie de Setterich“ im „Canton Linnich“.  Überregional war eine Zuteilung zum „Département de la Roer“, dem Rur-Département mit der Hauptstadt Aachen erfolgt.

 

Bis zu dieser Zeit stand Setterich unter Pfalzbayerischer Hoheit und machte einen Teil des Amtes Aldenhoven aus, welches zum Herzogtum Jülich gehörte.

Unschwer ist an all den französischen Bezeichnungen abzulesen, dass die Neuordnung der Verwaltungseinheiten mit der im Jahre 1794 erfolgten Eroberung des westlichen Rheinlandes durch die Revolutionstruppen der jungen Republik Frankreich unter ihrem Feldherrn Napoleon Bonaparte einherging.

 

Der Eroberung der linksrheinischen Gebiete folgten drei Jahre Besatzungsregime mit wirtschaftlicher Ausbeutung zum Nutzen der französischen Revolutions-Republik. Die Wende zum Besseren kam im Jahr 1797. Es entstand die Idee, das Besatzungsregime zu beenden und die eroberten rheinischen Gebiete dem französischen Staat einzuverleiben.

 

Im Friedensvertrag von Campo-Formio vom 17. Oktober 1797 hatte Österreich in einem geheimen Artikel der folgenden zukünftigen Grenzlinie zugestimmt: Von der Schweizer Grenze bei Basel bis zur Mündung der Nette in den Rhein unterhalb von Andernach sollte der Rhein die Grenze bilden. Dann sollte die geplante Linie der Nette bis zu ihrer Quelle folgen und von dort bis Borler und Kerpen in der Eifel. Von hier sollte  die Grenze nach Norden über Uedelhoven und Blankenheim bis Gemünd führen und ab Gemünd dann der Urft entlang bis zur Mündung in die Rur folgen. Ab hier sollten beide Ufer der Rur die Grenze bilden mit den anliegenden Ortschaften wie Heimbach, Düren und Jülich. Ab Linnich würde die Grenzlinie dann nach Norden bis zur Maas nördlich von Venlo führen.

Vom gesamten linksrheinischen Gebiet sollte also in erster Linie Köln ausgespart bleiben. Dies ist wohl im Zusammenhang damit zu sehen, dass der Kurfürst von Köln Max Franz durch starke Familienbande mit Wien verbunden war. Er war der jüngste Sohn Maria Theresias und damit Bruder der hingerichteten französischen Königin Marie-Antoinette sowie ein Onkel des habsburgischen Kaisers Franz II. (Hansen, Quellen zur Geschichte des Rheinlandes).

Auf einem Kongreß in Rastatt wollte Österreich dafür sorgen, dass Frankreich die linksrheinischen Gebiete unter Anerkennung der vorgenannten Grenzverläufe zugesprochen erhielt.

Am 4. November wurde Francois-Joseph Rudler, Richter am Kassationshof in Paris und gebürtiger Elsässer, zum "Commissaire du gouvernement" in dem Gebiet links des Rheins ernannt mit der Maßgabe, das Land durch eine neue Verwaltungsverordnung auf eine Vereinigung mit Frankreich vorzubereiten.

Der Regierungskommissar wurde angewiesen, das Gebiet nach französischem Vorbild in Départements, Arrondissements und Kantone einzuteilen und in ihnen die entsprechenden Verwaltungsbehörden und Gerichte zu schaffen.

Aufgrund dieser Vollmacht hob der Kommissar mit Beschluss vom 23. Januar 1798 alle bestehenden öffentlichen Gewalten auf und setzte den 19. Februar 1798 als Tag der Installierung der neuen Verwaltungsbehörden und Gerichte fest (s. Daniels, Handbuch, Handbuch, Bd.VI. S. 474-517). Die Zeit der fast dreieinhalbjährigen provisorischen Verwaltung für das Land zwischen Maas und Rhein nahm damit ein Ende. Es gehörte nunmehr zur französischen Republik.

Wie vorerwähnt, erfolgte eine Einteilung in Départements, Arrondissements, Kantone und Mairien (Bürgermeistereien).

Im Norden des besetzten Gebietes wurde das Rur-Département (Département de la Roer) mit der Hauptstadt Aachen eingerichtet. Dem Rur-Département gehörten 42 Kantone an.

Unter anderem die Kantone Eschweiler, Geilenkirchen, Heinsberg und Linnich.

Während unsere Nachbarorte Baesweiler, Beggendorf, Floverich, Loverich, Puffendorf und Oidtweiler zum Kanton Geilenkirchen zählten, gehörte aus dem Bereich der heutigen Stadt Baesweiler nur Setterich dem Kanton Linnich an.

Warum bei diesem Verwaltungsaufbau die Gemeinden Schaufenberg und Bettendorf der Gemeinde Setterich zugeteilt wurden und zusammen die „Mairie de Setterich“ bildeten, ist schwer nachzuvollziehen. Wäre doch eine Zuweisung dieser Gemeinden an einen näher gelegenen Verwaltungsort wie z.B. Alsdorf oder Siersdorf verständlicher gewesen.

 

Die Autoren E. Egener/K.-B. Ghislain und F. Schmitz äußern hierzu in einem Bericht über die politische Geschichte Alsdorfs (www.alsdorf-online.de/geschichte) die Vermutung, „dass früher vielleicht einmal gewisse Bindungen Schaufenbergs an Setterich (Reuschenberg) bestanden haben könnten, die nun von den Franzosen respektiert wurden – was für die damalige Zeit durchaus nichts Ungewöhnliches war“.
 

Ausschnitt aus einer der historischen Kartenaufnahmen der Rheinlande, mit deren Erstellung Anfang des 19. Jahrhunderts unter Leitung des franz. Geographen Jean Joseph Tranchot (daher auch der Begriff Tranchot-Karten) auf persönlichen Befehl Napoleons begonnen wurde.

Hier die Karte: Aldenhoven 77 / 1805 Ing. Geograph Carier

Digitale Bearbeitung: H.-J. Keutmann GVS

Im Jahre 1814 mussten die Franzosen unsere Heimat räumen. Die siegreichen Verbündeten Preußen, Österreich und Russland richteten in den Rheinlanden eine provisorische Verwaltung ein, indem sie vier Generalgouvernements bildeten.

Die Einführung der preußischen Städteordnung im Rheinland scheiterte jedoch am Widerstand und der Ablehnung der Provinzen. Die rheinisch-französische Kommunalverfassung musste von der preußischen Regierung geduldet werden, so dass Bettendorf und Schaufenberg weiterhin der Gemeinde Setterich angehörten. Erst im Jahre 1850 wurde dies durch die neue Communal-Ordnung geändert.

Im Protokollbuch der Einzel-Gemeinde  Setterich, welches uns für den Zeitraum von 1850 bis 1865 erhalten geblieben ist, heißt es hierzu:

„Nach der Aufhebung der Freiherrschaft Setterich in den französischen Zeiten ist Setterich mit Beigebung der Dörfer Bettendorf und Schaufenberg zur Bürgermeisterei Setterich geworden, und hat als solche bis im Jahre 1850, wie die neue Communal-Ordnung eintrat, bestanden, wurde jedoch damals durch ein Mißgeschick daß Setterich nur sechs, und Bettendorf und Schaufenberg sieben Gemeinderäthe hatten, durch Letztere gegen Erstere ihren Willen zur Vereinigung mit der Bürgermeisterei Siersdorf überstimmt."

                                                                                                              Heinz Römgens  

Siehe auch hierzu:Seite 76 Heimatbuch „Setterich einst und jetzt“ und Mitteilungsblatt Nr. 68 2017 3. Quartal

 

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